Als Angehöriger eines freien Berufs üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit frei von Weisungen unabhängig und eigenverantwortlich aus. Egal ob wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, Rechtsanwalt, Notar oder Ingenieur: Auf Ihrem Gebiet verfügen Sie über ein ausgeprägtes Fachwissen und sind der Experte für Ihre Kunden und Mandanten. Auf Grundlage Ihrer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung erbringen Sie Dienstleistungen höherer Art im Interesse Ihrer Auftraggeber (Quelle: Wikipedia).
Auch wir als Steuerberater gehören mit zu dieser Berufsgruppe und bieten Ihnen als unsere Mandanten diese „besondere berufliche Qualifikation“ und unsere Dienstleistungen als Experten mit einem ausgeprägten Fachwissen auf dem Gebiet der Steuergesetzgebung, dem Handelsgesetz oder der Betriebs- und Finanzwirtschaftslehre gerne an. Auch wenn Sie als Freiberufler keinen Gewerbebetrieb führen und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegen, so haben Sie dennoch alle sonstigen Herausforderungen, die ein betriebswirtschaftliches Unternehmen mit sich bringt, ebenso zu meistern, wie alle anderen Gewerbetreibenden auch. Dabei unterstützen wir Sie gern und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Unser konkretes Leistungsspektrum haben wir auf den Folgeseiten näher für Sie zusammengefasst.