Jahresabschluss

Je nach Rechtsform, Einkunftsart und Unternehmensgröße erstellen wir für Sie auf Basis der von Ihnen oder uns angefertigten Finanzbuchführung den Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen- Überschussrechnung. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.

Im Einzelnen umfasst unsere Leistung dabei die Erstellung

  • des steuerlichen und ggf. handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts,
  • eines Erläuterungsberichtes,
  • der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG,
  • der Eröffnungsbilanz,
  • eines Zwischenabschlusses,
  • einer Auseinandersetzungsbilanz bzw.
  • einer Liquidationsbilanz.

Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Unsere Leistungen