Jahresabschluss
Je nach Rechtsform, Einkunftsart und Unternehmensgröße erstellen wir für Sie auf Basis der von Ihnen oder uns angefertigten Finanzbuchführung den Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen- Überschussrechnung. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.
Im Einzelnen umfasst unsere Leistung dabei die Erstellung
- des steuerlichen und ggf. handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts,
- eines Erläuterungsberichtes,
- der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG,
- der Eröffnungsbilanz,
- eines Zwischenabschlusses,
- einer Auseinandersetzungsbilanz bzw.
- einer Liquidationsbilanz.
Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!