Vertretung gegenüber Finanzbehörden und den Finanzgerichten
Nicht immer ist man mit dem Finanzamt einer Meinung. Zu der Beratung und Vertretung unserer Mandanten in Steuersachen zählt daher auch das Einlegen von Einsprüchen im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegenüber der Finanzverwaltung. Kann man im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens keine Einigung finden, übernehmen wir zur Durchsetzung Ihrer Rechte auch die Vertretung unserer Mandanten bei Klagen vor den Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte in Steuerstrafsachen und Bußgeldverfahren gegenüber der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
Vor und während einer anstehenden Betriebsprüfung oder Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Sozialversicherungsträger unterstützen und helfen wir Ihnen, Ihre Mandantenrechte durchzusetzen.
Interessiert? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!