Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung wegen Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG)

Das Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und damit zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt. Betragen die im Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet! Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wegen des Bezugs von Lohnersatzleistungen ist nicht neu, sondern besteht bereits […]