Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert

Der Gesetzgeber hat beginnend ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen um zwei Monate verlängert.

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, musste diese bislang bis spätestens zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen. Werden Sie von einem Steuerberater betreut, so verlängerte sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 31. Dezember.

Nunmehr haben Steuerpflichtige und Steuerberater zwei Monate mehr Zeit hierfür. Die Abgabefrist wurde somit auf den 31. Juli bzw. für Steuerberater auf den 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert.

Wird die Frist versäumt, so muss jetzt aber auch mit verschärften und erhöhten Sanktionen gerechnet werden. Für jeden verspäteten Monat der Abgabe beträgt der Verspätungszuschlag nun mindestens 25 Euro.